Jetzt zählt, dass das neue Recht im Betrieb ankommt. Und klar ist auch: Unser Ziel bleiben fünf Tage.
Der Sächsische Landtag hat am 4. Februar unter dem Namen "Qualifizierungszeit" endlich die Einführung einer Bildungszeit für Sachsen beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 haben Beschäftigte in Sachsen Anspruch auf drei bezahlte Tage Qualifizierungszeit pro Jahr – egal, ob sie sich beruflich weiterbilden, gesellschaftspolitisches Wissen vertiefen oder sich fürs Ehrenamt fit machen wollen. Damit schließt Sachsen eine Lücke, die Beschäftigte lange belastet hat: Oft musste Urlaub genommen werden, um Weiterbildung möglich zu machen.
Der Beschluss ist das Ergebnis jahrelanger gemeinsamer Arbeit. Ein breites Bündnis, an dem die IG Metall von Anfang an beteiligt war, hat das Thema immer wieder auf die politische Agenda gesetzt – in Gesprächen, in Betrieben, bei Veranstaltungen, in der Öffentlichkeit. Mehr als 55.000 Unterschriften für den Volksantrag haben den politischen Druck sichtbar gemacht. Kolleginnen und Kollegen, Ehrenamtliche und viele Verbündete haben informiert, überzeugt und sind drangeblieben.
Bereits im Dezember hatten wir den gefundenen Kompromiss der sächsischen Landesregierung als wichtigen Schritt begrüßt, aber auch klar gesagt: Drei Tage sind ein Einstieg – unser Ziel bleiben fünf. „Mit der Bildungszeit bekommen Beschäftigte in Sachsen endlich das, was in fast allen anderen Bundesländern selbstverständlich ist: ein Recht auf Freistellung für Weiterbildung“, sagte Jan Otto, Bezirksleiter der IG Metall Berlin‑Brandenburg‑Sachsen.
Entscheidend ist nun die Umsetzung: Die Bildungszeit muss den Beschäftigten bekannt sein, im Betrieb beantragt und genutzt werden. Als IG Metall sind wir einer der größten Anbieter zivilgesellschaftlicher Bildungsangebote Deutschlandweit. Die neue Bildungszeit können wir nun auch in Sachsen dafür nutzen, den Beschäftigten einen einfachen Zugang zu gesellschaftspolitischer Bildung zu ermöglichen. Gerne unterstützen wir Betriebsräte, Vertrauensleute und unsere Mitglieder dazu. Denn möglichst viele Kolleginnen und Kollegen sollen ihr neues Recht kennen und nutzen.
Häufig gestellte Fragen zur neuen Qualifizierungszeit (Bildungszeit) in Sachsen:
Was wurde beschlossen?
- Drei Tage bezahlte Qualifizierungszeit pro Jahr (bei 5-Tage-Woche)
- Gilt für berufliche, gesellschaftspolitische und ehrenamtsbezogene Weiterbildungen
Wann geht es los?
- Ab 1. Januar 2027 gilt der neue Anspruch
Wer hat Anspruch?
- Alle Beschäftigten in Sachsen – inklusive Azubis und dualen Studierenden
Warum kommt das Gesetz?
- Gewerkschaften und ein breites Bündnis haben über 55.000 Unterschriften gesammelt
- In den vergangenen Monaten haben viele Engagierte auf den letzten Metern politische Überzeugungsarbeit geleistet
Was macht die IG Metall?
- Wir können ab 2027 Seminare nach dem neuen Gesetz anbieten
- Wir informieren und beraten, damit möglichst viele das neue Recht kennen und nutzen können