Die JAV - Was ist das?
- Die Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb
- Sie wird alle zwei Jahre neu gewählt
- Eine JAV kann in einem Betrieb ab fünf Azubis unter 25 Jahren und/oder ab fünf ArbeitnehmerInnen unter 18 Jahren gewählt werden
Wer darf gewählt werden?
Azubis und Arbeitnehmer*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben
Wer darf wählen?
- Alle Arbeitnehmer*innen unter 18 Jahren
- Alle Azubis unter 25 Jahren
Die JAV ist wichtig, weil...
- sie die Interessenvertretung aller Auszubildenden und Jugendlichen ist
- sie die Einhaltung der gesetzlichen Verordnungen, Betriebsvereinbarungen und gültigen Tarifverträge kontrolliert
- sie eine beratende Rolle bei Problemen mit dem Betrieb bzw. Kolleginnen und Kollegen einnimmt und als Schlichter agiert
- sie Dich über Deine Rechte und Pflichten informiert und sich für Dich einsetzt
- sie sich außerdem für Deine Übernahme und Arbeitsbedingungen stark macht.
Jugendvertreter*innen sollen Personen werden, denen Du vertrauen kannst und die in der Lage sind, all diese Aufgaben zu bewältigen. Darum ist es wichtig, dass Du zu den Sprechstunden der JAV und den Jugendversammlungen gehst. Dort kannst Du Dir ein genaues Bild von den Personen machen, die Dich und Deine Interessen vertreten.
Wichtig ist natürlich auch, dass Du selbst zur Wahl gehst. So kannst Du einerseits beeinflussen, wer in die Jugendvertretung gewählt wird und andererseits den Rücken der Jugendvertretung stärken. Denn je höher die Wahlbeteiligung ist, umso besser das "Standing" der JAV im Betrieb.
Wenn Dich das alles neugierig gemacht hat, Du mehr darüber wissen möchtest und aktiv an der Arbeit und Projekten der JAV interessiert bist, melde Dich einfach bei Deiner JAV. Für weitere Fragen rund um das Thema Jugend- und Auszubildendenvertretung - auch wenn Du in Deinem Betrieb noch keine JAV hast aber gern eine hättest - kannst Du Dich gern auch bei unserem Jugendsekretär Sascha Romanowski melden.
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