Unser Rechtsschutz ist kostenfrei
Für Mitglieder der IG Metall sind Rechtsschutz und die Prozessvertretung kostenfrei! Weil es sich dabei um eine Leistung aus unserer Satzung handelt, musst Du mindestens drei Monate satzungsgemäße Beiträge (ein Prozent Deines durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelts) bezahlt haben.
Ohne Einhaltung dieser Karenzzeit ist der Rechtsschutz auf die kostenlose Rechtsberatung beschränkt - Beratung bekommst Du also ab dem ersten Tag deiner Mitgliedschaft!
Bei allen betrieblichen Problemen ist es ratsam, zunächst mit den IG Metall Betriebsrätinnen und Betriebsräten die Möglichkeit einer innerbetrieblichen Lösung zu besprechen bevor Du zu uns in die Rechtsberatung kommst.
Ihr findet keine Lösung oder in Deinem Betrieb gibt es keinen Betriebsrat? Dann melde Dich zur Rechtsberatung bei uns an: immer dienstags im Zwickauer Gewerkschaftshaus. Hier bieten wir eine Fallberatung, leiten die notwendigen Schritte ein und organisieren im Bedarfsfall die Prozessvertretung über die DGB Rechtsschutz GmbH.
Unsere Kollegin Andrea Neubert ist gemeinsam mit Juristin Anna Stephan jeden Dienstag in der Zeit von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr für Dich da!
Achtung: Beratung Sozialrecht noch in der Bahnhofstraße
Beachtet bitte: Die Beratung im Arbeitsrecht findet im neuen Gewerkschaftshaus in der Peter-Breuer-Straße 13 statt. Die Kollegin im Sozialrecht berät euch weiterhin in den Räumen des DGB Rechtsschutz im alten Gewerkschaftshaus in der Bahnhofstraße 68-70. Um Missverständnisse zu vermeiden, meldet euch vorab unter 0375 / 27360 bei uns an.
WICHTIG: Bringt bitte zu diesem persönlichen Gespräch alle mit dem Problem zusammenhängenden Unterlagen (z.B. Bescheid des Versicherungsträgers, Schriftwechsel, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung usw.) mit.
Vorteile gegenüber einem Versicherungsanbieter
Zum Beispiel die Prüfung von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer juristischen Beratung in solchen Fällen nicht. Sie erteilt dem Anwalt oft nur dann eine sogenannte Deckungszusage, wenn eine rechtswidrige Handlung durch den Arbeitgeber vorliegt.
Wir helfen auch dann, wenn kein Streitfall zu Grunde liegt. Wir checken Lohn- und Gehaltsabrechnungen und fordern mögliche Ansprüche für Dich als Mitglied ein – zunächst außergerichtlich, notfalls auch vor Gericht. Ob Prüfung und Beratung, Prozessvertretung vor Gerichten oder Behörden: Dir entstehen keinerlei Kosten.
In folgenden Fällen kann Rechtsschutz gewährt werden
- Arbeitsverhältnis/ Arbeitsentgelt / Kündigung / Urlaub und Urlaubsgeld / Eingruppierung / Entgeltfortzahlung / Mutterschutz / Abmahnung / Arbeitszeugnis / Betriebliche Altersversorgung
- Maßregelung wegen gewerkschaftlicher Tätigkeit
- Steuerrecht (wenn der Streit mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hat) z. B. steuermindernde Anerkennung der Berufskleidung oder der Fahrten zum Arbeitsplatz
- Sozialversicherung z.B. Rentenversicherung / Arbeitslosenversicherung / gesetzliche Unfallversicherung / gesetzliche Krankenversicherung / Feststellung der Schwerbehinderung
Unser Flyer zum Rechtsschutz für unsere Mitglieder (PDF)