Rente Die vier größten Mythen zur „Rente ab 63“ - und warum sie alle falsch sind

Unverdient, ungerecht, zu teuer? Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren ist hart umkämpft. Ein Blick auf die Fakten zeigt: Die Kritiker liegen daneben. Wer die „Rente ab 63“ abschaffen will, lenkt damit von den wahren Ungerechtigkeiten ab.

Sebiha Koc arbeitet beim Autozulieferer AVO Carbon in Frankfurt am Main

1. November 2026 1. November 2026


In der Diskussion um die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren – oft noch „Rente ab 63“ genannt – geht es drunter und drüber.

Viele Kritiker spielen dabei mit falschen Karten. Sie setzen Behauptungen in die Welt, die mit der Realität vieler Menschen wenig zu tun haben. Und auch nicht mit den harten Fakten der Rentenversicherung.

Wir erklären die größten Mythen rund um die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ –  wie sie offiziell heißt.


Mythos 1: „Die Rente nach 45 Versicherungsjahren ist eine ungerechtfertigte Frühverrentung.“

Fakt ist: Dieser Vorwurf geht an der Realität vorbei. Anspruch hat nur, wer die Altersgrenze erreicht und 45 Versicherungsjahre erfüllt. 

Der Name „Rente mit 63“ ist längst irreführend. Nur als die Regelung 2014 geschaffen wurde, konnten bestimmte Jahrgänge tatsächlich mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Für alle folgenden Jahrgänge steigt diese Altersgrenze schrittweise.

Für den Geburtsjahrgang 1961 liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und sechs Monaten. Für die Jahrgänge ab 1964 bei 65 Jahren. Für Versicherte der Jahrgänge ab 1964 bedeutet das: Sie können frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Das heißt zwar, dass man zwei Jahre früher in Rente gehen kann. Aber kann man eine Rente mit 65 und nach 45 Arbeitsjahren wirklich „früh“ nennen? Wer so redet, hat wenig Verständnis für die Leistung, die 45 Jahre Arbeit bedeuten.

Außerdem: Wer mit 16 oder 17 eine Ausbildung begonnen und anschließend nahezu durchgängig gearbeitet hat, erreicht mit 65 oft mehr als 45 Versicherungsjahre. Die durchschnittliche Versicherungsdauer beim Start in die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ lag 2024 bei 47,4 Jahren.

Ohne diesen Rentenzugang müssten Betroffene entweder länger arbeiten. Oder sie müssten dauerhaft Rentenabschläge hinnehmen.

Wer mit 16 Jahren begonnen hat und bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren arbeitet, kommt rechnerisch auf bis zu 51 Erwerbsjahre. Bei einer weiteren Anhebung der Altersgrenze müssten Beschäftigte sogar noch länger arbeiten. Das ist realitätsfern und ungerecht.

Ein Großteil der Menschen in Deutschland sieht das auch so. Umfragen zeigen immer wieder, dass sich eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung für einen Erhalt der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren ausspricht. Selbst wenn dafür Rentenbeiträge erhöht werden müssten.

Nur Arbeitgeber und Teile der Politik wollen sich ihrer Mitverantwortung für diese wichtige Leistung entziehen.


Mythos 2: „Die Rente nach 45 Versicherungsjahren ist nicht mehr finanzierbar und belastet die junge Generation.“

Fakt ist: Die Menschen in Deutschland werden älter. Jüngere Jahrgänge sind teils weniger zahlreich als ältere wie etwa die „Babyboomer“. Für diese demografische Herausforderung braucht es Antworten. Aber die Abschaffung der „Rente ab 63“ ist keine Antwort.

Der Rente für besonders langjährig Versicherte wird gerne ein Preisschild von zehn Milliarden Euro jährlicher Kosten umgehängt. Das ist falsch und entspricht nicht dem Ergebnis der zugrundeliegenden Studie. Hier geht es nicht um jährliche Einsparungen, sondern um die gesamten Einsparungen für einen Rentenjahrgang über die gesamte Dauer des Rentenbezugs.

Tatsächlich würde die Rentenkasse erst mal nur einen Bruchteil der vorhergesagten Summe einsparen. Beim Rentenbeitrag ergäbe sich für 2050 eine Einsparung von nur 0,2 Prozentpunkten.

Mögliche Einsparungen hängen außerdem davon ab, wie Betroffene auf eine Abschaffung reagieren würden. Wahrscheinlich wären: höhere Ausgaben für Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Erwerbsminderungsrenten. Eine Abschaffung würde also Kosten nur in andere Sicherungssysteme verlagern.

Ohne Frage: Der demografische Wandel ist eine Herausforderung für die Rentenversicherung. Ursache dafür ist aber nicht die Rente für besonders langjährig Versicherte.

Faire Rentenzugänge und ein stabiles Rentensystem lassen sich durch andere Dinge erreichen: höhere Produktivität, mehr und bessere Beschäftigung, Bekämpfung von Schwarzarbeit, gute Migrations- und Familienpolitik.

Eine solche Politik käme der jüngeren Generation doppelt zugute: durch gute Arbeits- und Lebensbedingungen heute – und durch die Perspektive auf eine sichere, auskömmliche Rente morgen.

Das eigentliche Problem ist, dass große Vermögen zu wenig zur Finanzierung des Sozialstaats beitragen. Der Verweis auf eine vermeintliche „Generationenungerechtigkeit“ soll von dieser Verteilungsfrage ablenken.


Mythos 3: „Die Rente nach 45 Jahren verschärft den Fachkräftemangel.“

Fakt ist: Die Rente für besonders langjährig Versicherte trägt nicht zum Fachkräftemangel bei. Fachkräftemangel wird dort zum Problem, wo es keine gute Aus- und Weiterbildung gibt und keine Konzepte für altersgerechtes Arbeiten.

Wertschätzung für ältere Kolleginnen und Kollegen gibt es in vielen Betrieben nicht. Das zeigen die Probleme, die ältere Beschäftigte auf dem Arbeitsmarkt haben: Ältere Menschen waren im Jahr 2023 im Durchschnitt 108 Tage länger arbeitslos als Jüngere.

Das Argument, die Rente für besonders langjährig Versicherte würde den Fachkräftemangel verschärfen, ist eine Nebelkerze, um von der eigenen Verantwortung abzulenken.

Wollen Betriebe ältere Beschäftigte länger halten, müssen sie die Arbeitsbedingungen verbessern, gesundheitliche Belastungen reduzieren, altersgerechte Arbeitsplätze schaffen und Weiterbildung fördern.


Mythos 4: „Von der Rente nach 45 Jahren profitieren vor allem männliche Gutverdiener“

Fakt ist: Das Bild vom männlichen, gutverdienenden Facharbeiter mit einer dicken Frührente ist Unsinn. Menschen, die die Rente nach 45 Versicherungsjahren in Anspruch nehmen, sind keine privilegierten Spitzenverdienenden.

Für viele begann das Arbeitsleben früh mit einer Berufsausbildung. Dass sie im Laufe ihres Erwerbslebens relativ viele Rentenpunkte sammeln können, liegt vor allem an dieser langen durchgehenden Versicherungszeit. Es bedeutet nicht automatisch, dass sie überdurchschnittlich viel verdient haben.

Die Daten der Rentenversicherung zeigen das genau: Demnach erwarben Beschäftigte, die 2024 die „Rente ab 63“ nutzten, im Schnitt rund 1,003 Rentenpunkte pro Jahr.

Das heißt: Ihr Einkommen lag sehr nah am Durchschnittslohn. Denn wer durchschnittlich verdient und entsprechend Rentenbeiträge zahlt, erhält pro Jahr genau einen Rentenpunkt.

Auch die durchschnittliche Rente der Betroffenen ist nicht gerade üppig: Sie lag 2024 bei 1647 Euro pro Monat (vor Steuern).

Unter allen aktuellen „45er-Rentnern“ sind Männer zwar in der Mehrheit. Aber: Bei den Neurentnerinnen und -rentnern ist das Bild nahezu ausgewogen. Mittlerweile stellen Frauen mit 44,5 Prozent fast die Hälfte der Neuzugänge in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Das liegt zum Beispiel an der gestiegenen Erwerbsbeteiligung von Frauen und der Anerkennung von Kindererziehungszeiten.


Fazit

Statt Menschen gegeneinander auszuspielen, sollte die Politik den Wohlstand im Land gerechter verteilen und Altersarmut wirksam bekämpfen: etwa durch eine Weiterentwicklung der Grundrente, höhere Tarifbindung und eine stärkere Beteiligung großer Vermögen an der Finanzierung sozialer Aufgaben.

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